AGB

1. Geltungsbereich

Sämtliche Angebote und Verträge der Acticon GmbH, nachstehend kurz Auftragnehmer genannt, werden ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen unterbreitet bzw. geschlossen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners, nachstehend kurz Auftraggeber genannt, werden grundsätzlich nicht anerkannt und müssen gegebenenfalls schrift-lich vom Auftragnehmer bestätigt werden.

2. Vertragsabschluss und Rücktritt

Ein Vertragsangebot (z.B. Bestellung des Auftraggebers) bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, doch bewirkt auch das Absenden der vom Auftraggeber bestellten Ware bzw. die Erbringung der vom Auftraggeber bestellten Leistung den Vertragsabschluss.

Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren 30-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefs vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht erlischt bei Lieferverzögerungen in Folge höherer Gewalt.

3. Eigentumsvorbehalt

Vom Auftragnehmer gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich etwaiger Nebengebühren) im Eigentum des Auftragnehmers.

4. Erfüllung

Die vom Auftragnehmer angegebenen Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibungen zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträgliche geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

5. Preise

Alle vom Auftragnehmer genannten Preise verstehen sich EXW Krems, Wiener Strasse 5a. Alle Leistungen werden in EURO fakturiert. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist somit, wenn nicht anders vereinbart, der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Entgelt für die Dienstleistungen zu erhöhen, wenn eine allgemeine Kostensteigerung und/oder eine Erhöhung der Löhne im IT/EDV Gewerbe eintritt. Diese Änderungen werden anhand des VPI (Verbraucherpreisindex) und/oder des Kollektivvertrages für Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik festgestellt. Der Aufragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über die bevorstehende Preiserhöhung zu informieren.

6. Liefer- und Zahlungsbedingungen

Es gilt jeweils die im Angebot angeführte Lieferzeit zzgl. einer 30 tägigen Nachfrist. Teillieferungen sind möglich. Dem Auftragnehmer steht es frei, die Art der Versendung und das Transportmittel zu wählen. Der Ort des Gefahrenübergangs, im Sinne des Übergangs der Preisgefahr, wird aus den im Vertrag vereinbarten internationalen Handelsklauseln (INCOTERMS 2000 in der 6. Revision) abgeleitet. Wenn nicht anders vereinbart, gilt EXW Krems, Wiener Strasse 5a, als Ort des Preis- und Gefahrenübergangs. Beanstandungen aus Transportschäden sind dem Auftragnehmer und dem Transportunternehmen schriftlich, spätestens binnen 3 Tagen, vorzubringen. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse  die nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers  liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

Wenn nicht anders vereinbart, gilt die erhaltene Rechnung als sofort fällig, ohne Abzug.  Der Auftragnehmer ist berechtigt Teillieferungen zu fakturieren. Bei Zahlungsverzug verrechnet der Auftragnehmer Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

7. Dauerschuldverhältnisse

Wartungs- und Serviceverträge und wiederkehrende Leistungen werden, wenn nicht anders vereinbart, auf mindestens 24 Monate abgeschlossen. Bei einer frühzeitigen Kündigung wird mindestens die vereinbarte Periode (Mindestlaufzeit) in Rechnung gestellt. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragsperiode schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um eine weitere Periode.

Bei Wartungs- und Serviceverträgen wird das laufende Entgelt, wenn nicht anders vereinbart, quartalsweise im Vorhinein in Rechnung gestellt.

8. Gewährleistung, Garantie, Haftung

Die Gewährleistung auf die gelieferten Waren beträgt 12 Monate. Darüber hinausgehende Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn eine Garantie vertraglich vereinbart wurde. Von der Gewährleistung und Garantie sind ausgenommen Verschleißteile und Zubehör  sowie Reparaturen infolge Eingriffe Dritter und/oder nicht Berechtigter. Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden, ist ausgeschlossen.

9. Datenverarbeitung und Datenschutz

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bedient sich die Acticon GmbH Datenverarbeitungsanlagen und speichert, soweit dies der Vertragserfüllung dient und im Rahmen der gesetzlichen Bestim-mungen zulässig ist (DSGVO, TKG 2003), Kundendaten. Eine Weiterleitung oder Weiterabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn eine Weitergabe zum Zwecke der Auftragserfüllung not-wendig und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
Dem Auftraggeber stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Ein-schränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Haben Sie uns personenbezoge-ne Daten zur Verfügung gestellt, und wünschen Sie nun die Löschung dieser Informationen, so ersuchen wir Sie, uns eine e-Mail an office@acticon.at zu senden.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller entstehenden Streitigkeiten, das am Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht zuständig.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher  Bestimmungen davon unberührt. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende Regelung als vereinbart.

AGB Acticon GmbH 0018-R2
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